Januar: Cybermobbing

Was tun bei Cybermobbing und Fakeprofil?

Inhalt des Medienpädagogischen Monatskalenders:
Blöde Sachen im Internet – zeige es Erwachsenen!

Wenn du etwas blödes oder angstmachendes im Internet siehst oder auf dein Smartphone bekommst, zeige es immer einem Erwachsenen, dem du Vertraust (Eltern, Sozialarbeiter, Lehrer…).

Oft ist es auch gut, einen Screenshot zu machen oder den Bildschirm abzufotografieren. Zeige den Inhalt oder das Foto immer sofort einem Erwachsenen.

Inhalt des Medienpädagogischen Monatskalenders:
Mobbing – Keine Kleinigkeit, kein Spaß!

Jeder kann sich wehren oder helfen! www.buendnis-gegen-cybermobbing.de

Zum Erklärvideo Cybermobbing (von Handysektor.de)…

Empfehlenstert gegen Mobbing: Cyber-Mobbing Erste-Hilfe App www.klicksafe.de/service/aktuelles/klicksafe-apps

In echtem Mobbing stecken viele Straftaten, die verfolgt werden können – gegen diese Straftaten kann man sich wehren:

  • § 241 StGB Bedrohung
  • § 240 StGB Nötigung
  • § 238 StGB Nachstellung
  • § 185 StGB  Beleidigung
  • § 186 StGB Üble Nachrede
  • § 187 StGB Verleumdung

Das gilt auch für Fakeprofile in Netz, die andere Personen in Misskredit bringen sollen:

  • § 263 StGB Betrug
  • § 187 StGB Verleumdung
  • § 186 StGB Üble Nachrede
  • § 145d StGB Falsche Verdächtigung
  • § 164 StGB Vortäuschen einer Straftat
  • § 276 StGB  Urkundenfälschung
  • § 269 StGB  Fälschung beweiserheblicher Daten

Zur Strafverfolgung liefern mögliche Täter die Beweise im Internet gleich mit. Beleidigende Inhalte nicht kopflos löschen, sondern zur Strafverfolgung sichern. Dafür eignen sich sogenannte „Screenshots“. Stehen die Originaläußerungen noch im Internet, kann die Polizei bei Anzeigeerstattung über Betreiber und IP-Adressen meist auch den Urheber ermitteln.

Inhalt des Medienpädagogischen Monatskalenders:
Wichtige Handlungsmöglichkeiten

  • Sprich mit einer erwachsenen Vertrauensperson.
  • Sperre Mobber, pöble nicht zurück.
  • Sichere Beweise.
  • Melde Cybermobbing und Fakeprofile in der Plattform.

Strafrechtliche Dimension:

  • Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
  • Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln kostenlos.
  • Ggf. (nichtöffentliche) Aussage vor Gericht nötig.

Zivilrechtliche Dimension:

  • Abmahnung durch Rechtsanwalt mit Aufforderung zur strafbewährten Unterlassungserklärung.
  • Kostenrisiko, da private Beauftragung eines Fachanwalts.
  • Einforderungen von Anwaltskosten, Abmahngebühr, Schadensersatz gegenüber dem Mobber.

Begleitender Kommentar und weitere Infos:

Links und Materialien:

Einfachste Beweissicherung an Smartphone und PC:

  • „Screenshot machen mit Gerät XY“ kann man googeln!
  • oder mit zweitem Smartphone oder Kamera abfotografieren.
  • Keine Beweissicherung bei Kinderpornografie!