Juli Sekundarstufe: sexualisierte Inhalte

Problematiken von Kinder- und Jugendpornographie und „normaler“ Pornographie:

Inhalt des Medienpädagogischen Monatskalenders:
Kinderpornographie ungewollt auf dem Smartphone per WhatsApp-Gruppe?

Sexting oder das Nachstellen sexualisierter Promifotos durch Minderjährige ist oft Kinderpornographie oder Jugendpornographie.
Auch wenn du es gar nicht willst. § 184 b/c StGB verbietet selbst den Besitz

Besitz von Kinder- und Jugendpornographie, unbefugte Weitergabe von Bildaufnahmen:

Straftat nach § 184b/c StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- oder jugendpornographischer Schriften (auch bei Fotos ohne sexuelle Handlung oder nur teilweise unbekleidet z.B. „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ oder sexuell aufreizende Abbildung von unbekleideten Genitalien/Gesäß).

Straftat § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – auch „bei unbefugter Weitergabe von befugten Bildaufnahmen“, die dem Ansehen schaden oder bei der Weitergabe von Nacktbildern von Minderjährigen gegen Geld oder bei zur Schau Stellung von Hilflosigkeit.

Begleitender Kommentar und weitere Infos:

Durch den unbeschränkten Zugang zu sexuslisierten und pornographischen Inhalten schätzen viele Kinder und Jugendliche das Nachstellen entsprechender Bilder falsch ein. Bei Minderjährigen beginnt der Straftatbestsnd kinder- oder jugendpornografischer Inhalte nicht erst bei sexuellen oder Mißbrauchshandlungen, sondern schon bei Fotos ohne sexuelle Handlung oder nur teilweise unbekleidet z.B. in „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ oder sexuell aufreizender Abbildung von unbekleideten Genitalien/Gesäß. Gerade bei 12- und 13-Jährigen besteht eine völlige Fehleinschätzung, da sich Kinder in diesem Alter selbst schon als Jugendliche sehen.

Inhalt des Medienpädagogischen Monatskalenders:
Pornographie – Weitergabe an Kinder und Jugendliche verboten!

Weitergabe oder Zeigen an Jugendliche ist eine Straftat, auch unter Jugendlichen. § 184 StGB: Verbreitung pornographischer Schriften.

Weitergabe oder Zeigen an Kinder (unter 14 Jahren) gilt vor dem Gesetz als sexueller Missbrauch, auch wenn der Täter unter 18 ist. § 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern.

Begleitender Kommentar und weitere Infos:

Pornographie – Inhalte sind gestellt und manipulieren den Zuschauer:

  • Pornographie im Internet ist zumeist auf übertriebene Darstellung  zugespitzt. Sie setzt junge Menschen einem ungesunden Leistungsdruck aus.
  • Höchstleistungen von „Helden“ in Filmen sind immer manipuliert und vom normalen Menschen nicht zu vollbringen. Auch Star Wars sieht realistisch aus, ist aber erfundene Fiktion!
  • Das in Pornographie vorgestellte Rollenmodell entspricht nicht dem Ziel von Gleichberechtigung unserer Gesellschaft.
  • Pornographie beinhaltet oft Handlungen, die durch Macht oder gar Gewalt angebahnt werden. Dies hat mit echter Partnerschaft nichts zu tun und ist abzulehnen.
  • Pornographie darf nicht Begründung sein, ob und welche sexuellen Handlungen tatsächlich vorgenommen werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die genannten Problematiken. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, das Smartphone in der Hand Ihres Kindes ermöglicht und induziert entsprechende Medienerfahrungen!

Weitergehende Inhalte von Klicksafe finden Sie unter den Links zu Sexting und Pornographienutzung

Auch Handysektor hat entsprechende Aufklärungsinhalte zu Pornograpie im Angebot…