Du hast den Durchblick – Lösche illegale Inhalte von deinem Smartphone:
- heimliche Aufnahmen
- Fotos von Unfallopfern
- Pornographie
- Kinderpornographie
- Gewaltvideos
- Hass-Inhalte
- Verharmlosung von Naziverbrechen
- Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen wie Hakenkreuze und IS-Fahnen
Begleitender Kommentar und weitere Infos:
Achtung, Tatmittel können für immer eingezogen werden – auch ein Einbrecher bekommt seine Tatwerkzeuge nach Verbüßung der Strafe nicht zurück!
Quelle: § 201a (5) StGB: Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.